Was kostet ein Einsatz?

Eine Frage die oft von Betroffenen oder anderen Bürgern gestellt wird ist:

"Was kostet es eigentlich, wenn die Feuerwehr anrückt?" 

 

 

 

 

 Hier die Aufklärung:

 

 Der Träger des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes, die Gemeinde Erlau, unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen, zum Beispiel ein Verkehrsunfall, und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. (SächsBRKG)

 

 Einsätze in diesem Rahmen sind grundsätzlich für den Betroffenen kostenlos.

 

Auch wenn die Feuerwehr vergeblich anrückt, weil zum Beispiel ein Brand vor dem Eintreffen der Kräfte gelöscht werden konnte, bleibt der Einsatz unentgeltlich.

 

 Es gilt der Grundsatz:

 

Bei einer offensichtlichen oder vermuteten Gefahr bzw. Notlage nicht zögern und den Nortruf: 112 wählen. Je eher Hilfe vor Ort ist, desto besser.

 

In welchen Fällen und in welcher Höhe vom Träger des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes Gebühren für den Einsatz der Feuerwehr erhoben werden können, ist nachzulesen in der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Erlau.